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Geschichtsprojekte mit Polen: Fallstricke bei der Förderung

Ein deutsch-polnisches Geschichtsprojekt kann an einer einzigen formalen Voraussetzung scheitern: Es fehlt der aktive Partner aus dem anderen Land. Bei Förderprogrammen zählt nicht die historische Bedeutung eines Vorhabens allein.

Aktualisiert03. August 2026
Lesezeit13 Min. Lesezeit
Geschichtsprojekte mit Polen: Fallstricke bei der Förderung

Entscheidend ist, wie das Projekt organisiert ist, wer beteiligt ist, welche Kosten beantragt werden und ob der Antrag fristgerecht vorliegt.

Für Projekte zur Erinnerungskultur gelten zudem besondere Grenzen. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert keine einseitigen Gedenkstättenfahrten, keine touristischen Reisen und keine rein wissenschaftlichen Studien. Die Förderung setzt eine bilaterale oder trilaterale Begegnung voraus. Wer diese Logik ignoriert, produziert keinen kleinen Formfehler. Er beantragt im falschen Fördersegment.

Der Partner ist keine Formalie

Bei der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit (SdpZ) müssen Projekte in aktiver Kooperation mit einem Partner aus dem jeweils anderen Land durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn der deutsche oder polnische Träger den größeren Teil der Arbeit übernimmt. Ein Verein in Deutschland kann also nicht einfach eine Studienreise nach Polen organisieren und anschließend nachträglich einen polnischen Akteur als Unterstützer nennen.

Die Partnerschaft muss im Projekt erkennbar sein:

  • Der polnische oder deutsche Partner ist an der Konzeption beteiligt.
  • Die Aufgaben zwischen den Trägern sind nachvollziehbar verteilt.
  • Die Zielgruppen beider Länder werden angesprochen.
  • Begegnung, Austausch oder gemeinsame Arbeit sind Bestandteil des Programms.
  • Der Partner trägt nicht nur seinen Namen bei, sondern übernimmt eine reale Funktion.

Das ist der zentrale Unterschied zwischen einem bilateralen Geschichtsprojekt und einer Auslandsveranstaltung mit historischem Schwerpunkt. Eine Gruppe aus Deutschland, die in Polen Gedenkstätten besucht, bleibt zunächst eine deutsche Gruppe auf einer Reise. Erst die gemeinsame Arbeit mit polnischen Jugendlichen, Schulen, Vereinen, Museen oder Bildungsträgern macht daraus ein Projekt der deutsch-polnischen Verständigung.

Dabei muss die Kooperation nicht symmetrisch sein. Nicht jeder Partner muss denselben finanziellen oder personellen Beitrag leisten. Aber die Rollen sollten plausibel sein. Ein polnisches Museum kann etwa Quellenmaterial bereitstellen, Workshops übernehmen und lokale Zeitzeugenarbeit koordinieren. Ein deutscher Jugendverband kann die Vorbereitung, die pädagogische Begleitung und die Nachbereitung organisieren. Diese Arbeitsteilung ist belastbarer als eine bloße Einladung zu einem fertigen Programm.

Fördermittel finanzieren keine internationale Kulisse. Sie finanzieren eine nachvollziehbare Zusammenarbeit.

Was in den Antrag gehört

Die Partnerschaft sollte nicht erst im Abschnitt „Kooperationspartner“ auftauchen. Sie muss sich durch den gesamten Antrag ziehen. Das betrifft die Zielbeschreibung ebenso wie den Zeitplan und den Finanzierungsplan.

Ein schlüssiger Antrag beantwortet unter anderem diese Fragen:

1. Warum ist der Partner aus dem anderen Land für das Projekt notwendig?

Die Antwort muss über den Satz hinausgehen, dass das Thema „beide Länder betrifft“.

2. Welche Aufgaben übernimmt jeder Träger?

Zuständigkeiten sollten konkret benannt werden. Wer organisiert die Reise? Wer führt die Workshops durch? Wer begleitet die Gruppe sprachlich und pädagogisch?

3. Was geschieht gemeinsam?

Gemeinsame Recherche, Interviews, Quellenarbeit, Ausstellungen oder digitale Dokumentation sind belastbare Formate. Ein parallel stattfindendes Programm ist weniger überzeugend.

4. Wie wird die Begegnung vorbereitet und ausgewertet?

Gerade bei historischen Themen reicht die gemeinsame Anwesenheit vor Ort nicht aus. Der pädagogische Prozess beginnt vor der Reise und endet nicht mit der Rückfahrt.

5. Welchen Nutzen hat die Kooperation für beide Seiten?

Ein Projekt wirkt unausgewogen, wenn der polnische Partner nur Infrastruktur liefert oder die deutsche Seite ausschließlich Inhalte vorgibt.

Die Förderlogik ist damit auch eine inhaltliche Prüfung. Sie zwingt die Antragsteller, das Projekt nicht als fertige deutsche Bildungsmaßnahme mit polnischem Schauplatz zu beschreiben. Gefragt ist ein gemeinsamer Arbeitsprozess.

Warum einseitige Gedenkstättenfahrten häufig nicht passen

Gedenkstättenfahrten haben einen eigenständigen pädagogischen Wert. Sie fallen aber nicht automatisch in jede Förderung für den deutsch-polnischen Jugendaustausch. Das DPJW schließt unilaterale Fahrten zu Gedenkstätten ausdrücklich aus. Ebenfalls nicht förderfähig sind touristische Projekte und rein wissenschaftliche Studien.

Diese Ausschlüsse betreffen unterschiedliche Fehlplanungen.

Die Gedenkstättenfahrt ohne Begegnung

Eine Schule aus Deutschland fährt mit einer Klasse nach Polen. Auf dem Programm stehen ein Museum, eine Gedenkstätte und mehrere historische Orte. Es gibt Führungen und Arbeitsaufträge. Eine polnische Gruppe nimmt nicht teil. Ein solches Vorhaben kann pädagogisch sinnvoll sein, erfüllt aber nicht die bilaterale Förderlogik des DPJW.

Der historische Ort ersetzt nicht die Begegnung. Auch ein anspruchsvolles Bildungsprogramm wird nicht automatisch zu einem Austauschprojekt, nur weil es in Polen stattfindet.

Die Studienreise mit wissenschaftlichem Anspruch

Ein Hochschulseminar untersucht die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg in polnischen und deutschen Schulbüchern. Die Teilnehmenden führen Interviews und werten Quellen aus. Wenn der Schwerpunkt auf wissenschaftlicher Forschung liegt und keine Jugendbegegnung organisiert wird, passt auch dieses Format nicht in die entsprechende DPJW-Förderung.

Das bedeutet nicht, dass historische Forschung grundsätzlich nicht finanziert werden kann. Es bedeutet, dass dafür ein anderes Förderinstrument erforderlich ist. Die deutsch-polnische Stiftung kann für bestimmte Kooperationsvorhaben in Betracht kommen. Ihre Anforderungen sind jedoch nicht identisch mit denen des Jugendwerks.

Das touristische Programm mit historischem Zusatz

Ein weiterer Grenzfall entsteht, wenn ein Ausflug den Hauptteil des Programms bildet und historische Inhalte nur ergänzend vorkommen. Eine Stadtbesichtigung, ein Museumsbesuch und ein gemeinsames Abendessen ergeben noch kein förderfähiges Begegnungsprojekt. Die historische Arbeit muss im Programm erkennbar strukturbildend sein.

Beim DPJW-Sonderprogramm „Wege zur Erinnerung“ gelten dafür konkrete Rahmenbedingungen. Das Projekt muss zwischen vier und vierzehn Tagen dauern. Es dürfen höchstens 50 Teilnehmende im Alter von 14 bis 26 Jahren einbezogen werden. Mindestens die Hälfte der Projektzeit muss dem historischen Thema gewidmet sein.

Diese Vorgaben haben praktische Folgen. Ein zehntägiges Projekt mit zwei historischen Programmpunkten erfüllt die zeitliche Logik nicht. Ebenso problematisch ist eine Gruppe, die zu großen Teilen außerhalb der genannten Altersgrenze liegt. Die Grenzen gehören in die frühe Konzeptphase. Wer sie erst beim Ausfüllen des Formulars entdeckt, hat die Projektarchitektur bereits falsch angelegt.

Die Förderprogramme nicht miteinander verwechseln

Für deutsch-polnische Geschichtsprojekte kommen unterschiedliche Geber und Programme infrage. Das DPJW richtet sich vor allem auf den deutsch-polnischen Jugendaustausch. Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit fördert Projekte in aktiver Kooperation zwischen Trägern aus Deutschland und Polen. Beide Institutionen arbeiten mit eigenen Kriterien, Fristen und Nachweisen.

Der häufigste Fehler besteht nicht darin, dass Antragsteller keinerlei Fördermöglichkeiten kennen. Sie übertragen die Bedingungen eines Programms auf ein anderes.

PrüfpunkteDPJW und Sonderprogramm „Wege zur Erinnerung“Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
GrundlogikBilaterale oder trilaterale Begegnung von JugendlichenAktive Kooperation zwischen Partnern aus Deutschland und Polen
Unilaterale GedenkstättenfahrtNicht förderfähigNicht automatisch ausgeschlossen, aber das Projekt muss die Stiftungsbedingungen erfüllen
Rein wissenschaftliche StudieIm DPJW-Kontext nicht förderfähigKann je nach Ausschreibung und Projektstruktur in Betracht kommen
Partner aus dem anderen LandErforderlichErforderlich
EigenmittelBei Kleinprojekten „4x1 ist einfacher“ mindestens 10 ProzentHöhe bei regulären Projekten nicht pauschal festgelegt
AblehnungNach den jeweiligen VerfahrensregelnGründe werden grundsätzlich nicht mitgeteilt

Die Tabelle ersetzt keine aktuelle Ausschreibung. Sie zeigt aber die Richtung: Fördermittel für Erinnerungskultur in Polen und Deutschland sind nicht austauschbar. Ein Projekt muss zuerst seinem Charakter nach eingeordnet werden. Erst danach lässt sich der passende Antrag formulieren.

Eigenanteil bedeutet Vorfinanzierung

Beim DPJW-Kleinprojektprogramm „4x1 ist einfacher“ müssen Träger mindestens 10 Prozent der Finanzierung selbst übernehmen. Der maximale Zuschuss für Kleinprojekte in Deutschland liegt bei 1.000 Euro. Der Eigenanteil ist damit nicht nur eine Rechengröße. Er muss im Finanzierungsplan ausgewiesen und in der Praxis häufig vorfinanziert werden.

Auch bei größeren Vorhaben entsteht ein Liquiditätsproblem. Reisekosten, Unterkünfte, Honorare und Eintrittsgelder fallen an, bevor der endgültige Nachweis geprüft ist. Ein Projekt kann auf dem Papier finanziert sein und dennoch an fehlender Vorleistung scheitern.

Für das Sonderprogramm „Wege zur Erinnerung“ nennt die Faktenlage maximale Zuschüsse von bis zu 25.000 Euro für Programmkosten in Deutschland und bis zu 90.000 Złoty in Polen. Diese Obergrenzen sind keine pauschale Zusage. Sie definieren den maximal möglichen Rahmen. Bewilligt wird nur, was zum Projekt, zur Ausschreibung und zum anerkannten Kostenplan passt.

Ein solider Finanzierungsplan trennt deshalb:

  • beantragte Fördermittel,
  • Eigenmittel des Trägers,
  • Beiträge der Partner,
  • Teilnahmebeiträge,
  • Drittmittel,
  • Sachleistungen und unbare Beiträge, sofern sie nach den jeweiligen Regeln anerkannt werden.

Nicht jede Finanzierungsquelle lässt sich kombinieren. Besonders relevant ist die Doppelförderung.

Doppelförderung: Der Fehler liegt oft im Finanzierungsplan

Eine Förderung durch das DPJW ist nicht mit einer gleichzeitigen Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) vereinbar. Das gilt ebenso für eine parallele Förderung durch das polnische Bildungsministerium im Rahmen des internationalen Austauschs.

Der Fehler entsteht häufig, wenn mehrere Stellen denselben Kostenblock finanzieren sollen. Der Träger erhält etwa eine Zusage für Reisekosten aus einem Jugendprogramm und beantragt diese Kosten zusätzlich beim DPJW. Selbst wenn die Gesamtsumme des Projekts tatsächlich hoch ist, bleibt die Zuordnung unzulässig.

Eine saubere Planung arbeitet mit einzelnen Kostenpositionen. Jede Ausgabe braucht eine eindeutige Finanzierungsquelle. Das gilt auch dann, wenn verschiedene Förderer unterschiedliche Anteile eines Projekts übernehmen. Entscheidend ist, dass nicht dieselbe Ausgabe doppelt geltend gemacht wird und die Programme eine Kombination überhaupt erlauben.

Vor der Antragstellung sollte der Träger deshalb eine einfache interne Matrix erstellen:

  • Welche Kosten entstehen?
  • Welche Stelle soll sie finanzieren?
  • Ist diese Kostenart im Programm zugelassen?
  • Wird dieselbe Ausgabe bereits aus öffentlichen Mitteln gedeckt?
  • Welcher Eigenanteil bleibt beim Träger?
  • Wer trägt das Risiko, wenn eine beantragte Förderung nicht bewilligt wird?

Die Fördermittelallokation ist kein nachgelagerter Verwaltungsschritt. Sie beeinflusst, ob das Projekt überhaupt tragfähig ist. Ein zu niedrig angesetzter Eigenanteil führt später zu Finanzierungslücken. Ein überladener Antrag mit mehreren, nicht kompatiblen Förderquellen erzeugt dagegen ein rechtliches und administratives Risiko.

Ein Förderbescheid löst kein Liquiditätsproblem, wenn der Träger die Ausgaben vorher nicht tragen kann.

Fristen bestimmen die Projektplanung

Beim DPJW müssen Anträge in der Regel drei bis vier Monate vor Beginn des Projekts eingereicht werden. Für bestimmte Anträge über Sammelverfahren gilt der 15. März als Frist für die Zuschussgarantie. Für das Jahr 2026 ist der 1. März als erste Sammelantragsfrist genannt. Das Sonderprogramm „Wege zur Erinnerung“ wird für Herbst 2026 ausgeschrieben.

Diese Termine sind keine Kalendernotizen. Sie bestimmen, wann Partner gewonnen, Teilnehmergruppen festgelegt und Kostenangebote eingeholt werden müssen. Wer erst nach der Förderentscheidung mit der eigentlichen Kooperation beginnt, hat den Antrag zu spät vorbereitet.

Die Planung sollte rückwärts vom Projektbeginn erfolgen:

1. Projektzeitraum festlegen

Erst müssen Dauer, Zielgruppe und Format feststehen. Beim Sonderprogramm „Wege zur Erinnerung“ liegt die Dauer zwischen vier und vierzehn Tagen.

2. Partnervereinbarung klären

Aufgaben, Teilnehmerzahlen und Zuständigkeiten dürfen nicht nur mündlich abgestimmt sein. Der Antrag braucht eine belastbare Grundlage.

3. Programm und pädagogisches Konzept schreiben

Bei einem historischen Projekt muss erkennbar sein, wie Quellen, Gedenkstättenarbeit, Gespräche und Auswertung zusammenwirken.

4. Kosten realistisch kalkulieren

Angebote für Unterkunft, Transport und Programmkosten sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung möglichst belastbar sein. Schätzwerte ohne erkennbare Grundlage schwächen den Finanzierungsplan.

5. Antrag vor der Frist vollständig einreichen

Fehlende Anlagen und nachträgliche Korrekturen kosten Zeit. Je näher der Projektbeginn rückt, desto geringer wird der Spielraum.

6. Nachweise bereits während des Projekts sammeln

Belege, Teilnehmerlisten, Programme und Dokumentationen sollten nicht erst nach der Rückreise zusammengesucht werden.

Die zweite kritische Frist folgt nach dem Projekt. Beim DPJW muss der Verwendungsnachweis spätestens sechs Wochen nach Projektende vorliegen. Das ist kurz. Wer die Abrechnung aufschiebt, riskiert fehlende Belege, unklare Teilnehmerzahlen oder nicht mehr nachvollziehbare Kosten.

Der Verwendungsnachweis ist Teil des Projekts

In der Praxis wird die Abrechnung oft als Bürokratie nach dem eigentlichen Inhalt behandelt. Das ist falsch. Die Form des Nachweises beeinflusst die Durchführung.

Wenn ein Projekt mit 48 Teilnehmenden geplant wird, am Ende aber 37 Personen erscheinen, verändert sich möglicherweise die Kostenstruktur. Wenn ein Workshop ausfällt oder eine Unterkunft gewechselt werden muss, müssen diese Abweichungen dokumentiert werden. Eine Rechnung allein erklärt nicht, warum eine Ausgabe entstanden ist.

Träger sollten deshalb während der Durchführung festhalten:

  • tatsächliche Teilnehmerzahl,
  • durchgeführte Programmpunkte,
  • Änderungen gegenüber dem Antrag,
  • Rechnungen und Zahlungsbelege,
  • Beiträge der Partner,
  • Eigenmittel und gegebenenfalls Teilnahmegebühren,
  • Nachweise über die gemeinsame Arbeit.

Das Verfahren ist nicht identisch mit einer wissenschaftlichen Dokumentation. Es geht nicht darum, jede Diskussion vollständig zu protokollieren. Es muss aber erkennbar bleiben, dass das bewilligte Projekt tatsächlich stattgefunden hat und die Ausgaben damit zusammenhängen.

Eine Ablehnung ist nicht automatisch ein Formfehler

Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit begründet negative Förderentscheidungen grundsätzlich nicht. Daraus folgt eine unangenehme, aber klare Einschränkung: Antragsteller können aus einer Ablehnung nicht sicher ableiten, dass ihr Antrag formal fehlerhaft war.

Eine Ablehnung kann verschiedene Ursachen haben. Das Projekt kann formal zulässig, aber im Vergleich zu anderen Anträgen weniger überzeugend gewesen sein. Die Mittel können begrenzt sein. Die Förderprioritäten können nicht exakt zum Vorhaben passen. Ohne Begründung bleibt die Ursache offen.

Deshalb ist es falsch, jede Ablehnung mit einer fehlenden Anlage oder einem Rechenfehler zu erklären. Ebenso falsch ist die gegenteilige Annahme, ein formal vollständiger Antrag müsse bewilligt werden. Förderfähigkeit und Bewilligungswahrscheinlichkeit sind zwei verschiedene Kategorien.

Nach einer Ablehnung sollte der Träger das Projekt in mehreren Ebenen prüfen:

Inhaltliche Passung

Passt das Vorhaben tatsächlich zum Förderzweck? Ein Projekt über deutsche und polnische Erinnerungskultur kann politisch und gesellschaftlich relevant sein. Das reicht aber nicht, wenn der konkrete Fördergeber vor allem Jugendaustausch, Begegnung oder gemeinsame Bildungsarbeit finanziert.

Bilaterale Qualität

Ist der Partner aus dem anderen Land Mitautor des Projekts oder nur Gastgeber? Werden Perspektiven gemeinsam entwickelt? Gibt es gemeinsame Ergebnisse? Diese Fragen sind bei einem Geschichtsprojekt besonders relevant, weil historische Deutungen nicht einfach von einer Seite vorgegeben werden sollten.

Operative Machbarkeit

Sind Dauer, Teilnehmerzahl, Personal und Finanzierung realistisch? Ein anspruchsvolles Programm mit knapper Vorbereitungszeit und ungesicherter Vorfinanzierung wirkt nicht belastbar. Das Strukturgefälle zwischen großen Institutionen und kleinen Vereinen zeigt sich hier deutlich: Kleine Träger haben oft den besseren Zugang zu lokalen Gruppen, aber weniger administrative Kapazität.

Strategische Neuausrichtung

Manchmal muss nicht das Thema, sondern das Format verändert werden. Aus einer einseitigen Gedenkstättenfahrt kann ein gemeinsames Rechercheprojekt mit polnischer Partnerorganisation werden. Aus einer wissenschaftlichen Studie kann ein Jugendworkshop mit Quellenarbeit und öffentlicher Präsentation entstehen. Das ist keine kosmetische Anpassung. Die Projektlogik ändert sich.

Eine erneute Antragstellung sollte daher nicht nur den alten Text mit neuen Daten wiederholen. Sie braucht eine überprüfte Förderstrategie. Wenn die Ursache der Ablehnung unbekannt bleibt, müssen die erkennbaren Schwachstellen systematisch reduziert werden.

Was ein belastbarer Antrag leisten muss

Ein guter Antrag für ein deutsch-polnisches Geschichtsprojekt schreibt nicht nur auf, was historisch behandelt werden soll. Er zeigt, warum dieses Thema in genau diesem Format, mit genau diesen Partnern und für genau diese Zielgruppe bearbeitet wird.

Besonders tragfähig sind Projekte, die historische Arbeit und gegenwärtige Kooperation verbinden:

  • gemeinsame Arbeit mit lokalen Archiven oder Gedenkstätten,
  • Interviews mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, sofern methodisch und rechtlich möglich,
  • zweisprachige Ausstellungen,
  • Workshops zu Familiengeschichte und regionaler Erinnerung,
  • Vergleich von Schulbüchern, Stadtgeschichten oder Gedenkzeichen,
  • digitale Sammlungen mit Beiträgen aus beiden Ländern,
  • gemeinsame Präsentationen in Schulen, Jugendhäusern oder Kommunen.

Dabei muss die historische Dimension konkret bleiben. „Die gemeinsame Vergangenheit verstehen“ ist als Ziel zu allgemein. Präziser sind Fragen nach einer bestimmten Region, einem historischen Wendepunkt, einer Gedenkstätte oder einer lokalen Erinnerungspraxis.

Auch die Zielgruppe sollte nicht abstrakt beschrieben werden. Das DPJW-Sonderprogramm „Wege zur Erinnerung“ richtet sich an Teilnehmende im Alter von 14 bis 26 Jahren. Daraus ergeben sich Anforderungen an Sprache, Methoden und Betreuung. Eine wissenschaftliche Tagung für Erwachsene lässt sich nicht durch einzelne Jugendteilnehmer in ein Jugendbegegnungsprojekt verwandeln.

Der Antrag sollte außerdem offen mit Grenzen umgehen. Wenn ein Teil der Finanzierung noch nicht gesichert ist, muss das im Finanzierungsplan sichtbar sein. Wenn ein Partner nur bestimmte Aufgaben übernehmen kann, sollte die Arbeitsteilung entsprechend formuliert werden. Überdehnte Versprechen erhöhen nicht die Förderchancen. Sie machen das Vorhaben angreifbar.

Nüchterne Prognose für die Förderpraxis

Die Nachfrage nach Fördermitteln für deutsch-polnische Geschichtsprojekte wird nicht allein durch die historische Relevanz der Themen entschieden. Die Förderpraxis bevorzugt Vorhaben, die drei Ebenen gleichzeitig beherrschen: bilaterale Kooperation, pädagogische oder gesellschaftliche Wirkung und administrative Belastbarkeit.

Die größten Risiken liegen deshalb nicht im historischen Gegenstand. Sie liegen in einer falschen Zuordnung des Projekts, einer nur behaupteten Partnerschaft, einer unklaren Finanzierung und verpassten Fristen. Besonders kritisch sind einseitige Gedenkstättenfahrten, rein wissenschaftliche Studien im Jugendprogramm und Finanzierungspläne mit unzulässiger Doppelförderung.

Wer einen Antrag für ein deutsch-polnisches Geschichtsprojekt vorbereitet, sollte daher nicht mit dem Formular beginnen. Der erste Schritt ist die Entscheidung über das Format: Begegnung, Forschungskooperation, Bildungsprojekt oder Gedenkstättenarbeit. Danach folgen Partnerstruktur, Zielgruppe, Zeitplan und Kosten.

Die Förderchance steigt nicht durch größere historische Begriffe. Sie steigt durch eine präzise Projektarchitektur. Das ist die nüchterne Schlussfolgerung: Erinnerungskultur wird gefördert, wenn sie als gemeinsame Arbeit organisiert ist und sich administrativ nachweisen lässt.

Häufige Fragen

Warum wird meine einseitige Gedenkstättenfahrt nach Polen nicht gefördert?
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) setzt für seine Förderungen eine bilaterale oder trilaterale Begegnung voraus. Eine reine Reise einer deutschen Gruppe ohne polnische Teilnehmer erfüllt diese Logik nicht.
Kann ich für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt Mittel des DPJW erhalten?
Nein, rein wissenschaftliche Studien sind im Kontext des DPJW-Jugendaustauschs nicht förderfähig. Hierfür müssen gegebenenfalls andere Förderinstrumente, wie etwa die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, geprüft werden.
Was muss ich bei der Finanzplanung beachten, um eine Ablehnung zu vermeiden?
Sie müssen eine Doppelförderung vermeiden, indem Sie jede Ausgabe einer eindeutigen Finanzierungsquelle zuordnen. Zudem müssen Eigenmittel und Vorfinanzierungen realistisch kalkuliert und im Finanzierungsplan klar ausgewiesen sein.
Wie lange im Voraus muss ich einen Antrag beim DPJW einreichen?
Anträge müssen in der Regel drei bis vier Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Zudem gibt es spezifische Fristen für Sammelanträge, wie etwa den 1. März für das Jahr 2026.
Warum wurde mein Antrag abgelehnt, obwohl er formal korrekt war?
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwingend einen Formfehler. Es kann sein, dass das Projekt im Vergleich zu anderen Anträgen weniger überzeugend war, die Mittel begrenzt sind oder die Förderprioritäten nicht exakt zum Vorhaben passen.