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Zwischen Flucht und Justiz: Der Fall Marcin Romanowski und die PiS-Partei

Ein gerichtliches Schriftstück, das im Namen des flüchtigen früheren polnischen stellvertretenden Justizministers Marcin Romanowski in Warschau eingereicht wurde, ist nach Medienberichten aus…

Zwischen Flucht und Justiz: Der Fall Marcin Romanowski und die PiS-Partei

Ein gerichtliches Schriftstück, das im Namen des flüchtigen früheren polnischen stellvertretenden Justizministers Marcin Romanowski in Warschau eingereicht wurde, ist nach Medienberichten aus Tiraspol versandt worden – der Hauptstadt der international nicht anerkannten moldauischen Region Transnistrien. Der Vorgang stellt die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vor einen wachsenden Erklärungsnotstand, der die Erzählung politischer Verfolgung zunehmend belastet.

Stand des Verfahrens

Die polnischen Behörden haben im Februar 2026 einen Europäischen Haftbefehl gegen Romanowski erlassen. Ihm werden 19 Straftaten im Zusammenhang mit der Verwendung des Justizfonds zur Last gelegt, darunter die mutmaßliche Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und der Missbrauch öffentlicher Mittel. Am 10. Juli 2026 wies das Bezirksgericht Warschau den Antrag der Verteidigung zurück, den Haftbefehl aufzuheben. Romanowski weist sämtliche Vorwürfe zurück.

Das beim Warschauer Bezirksgericht eingegangene Schreiben trägt den Angaben zufolge eine handschriftliche Unterschrift und enthält den Antrag auf einen sogenannten „list żelazny" – ein im polnischen Strafverfahren vorgesehenes Instrument, das einem Beschuldigten erlaubt, sich vor Gericht zu verteidigen, ohne sich in Untersuchungshaft zu begeben. Sein Anwalt Bartosz Lewandowski erklärte laut Medienberichten, das Dokument weder verfasst noch eingereicht zu haben; gesehen habe er es ebenfalls nicht. Ob der Eingang tatsächlich aus Tiraspol erfolgte, ist derzeit nicht belegt.

Geografie der Flucht

Romanowski war zuvor in Ungarn untergekommen, wo die Regierung Orbán ihm internationalen Schutz gewährte. Nach dem Regierungswechsel in Budapest verließ er das Land. Im Juni ließ seine Verteidigung verlauten, er halte sich möglicherweise in Serbien auf – einem EU-Drittstaat, der Europäische Haftbefehle nicht unmittelbar vollstreckt. Mit Transnistrien als angeblichem Aufenthaltsort kommt nun ein weiterer Faktor hinzu: Die Region ist international nicht als Staat anerkannt, wird politisch und militärisch von Russland gestützt und unterhält keinen funktionierenden Rechtshilfeverkehr mit der Europäischen Union.

Sollte sich der Aufenthalt bestätigen, entsteht ein Glaubwürdigkeitsproblem für PiS. Die Partei hat den Rechtsstaatsanspruch gegenüber Brüssel über Jahre als politisches Druckmittel eingesetzt. Ein geflüchteter ehemaliger stellvertretender Justizminister in einem nicht anerkannten, russisch gestützten Gebiet fügt sich nicht in dieses Argumentationsmuster.

Der Fall des früheren Justizministers Zbigniew Ziobro verläuft geradliniger. Er verließ Ungarn am 9. Mai 2026 und reiste in die Vereinigten Staaten, wie er selbst bestätigte. Die polnische Staatsanwaltschaft hat die US-Behörden in der Folge um Auskunft über die genutzten Einreisedokumente gebeten.

Was bleibt zu beobachten

Drei Punkte stehen im Raum. Erstens: die Echtheit des Schreibens – eine bloße Absendeadresse begründet noch keinen Aufenthaltsnachweis. Zweitens: die Reaktion der polnischen Justiz, die klären muss, wie sich Verfahrensrechte eines Beschuldigten verhalten, wenn ein Schriftstück aus einem nicht anerkannten Hoheitsgebiet eingeht. Drittens: die politische Linie der PiS. Sie muss entscheiden, ob sie Romanowski weiter als Verfolgten darstellt oder die Distanz zur eigenen Vergangenheit vergrößert. Bei einer Bestätigung des Aufenthalts in Transnistrien dürfte die bisherige Erzählung politischer Verfolgung nur noch schwer aufrechtzuerhalten sein – und damit auch das außenpolitische Argumentationskapital, das die Partei daraus bisher gezogen hat.