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DPJW-Förderung: Stolpersteine bei der Antragstellung

Bei der DPJW-Förderung scheitern Projekte häufig nicht an der Idee. Sie scheitern an Fristen, fehlenden Bestätigungen oder einer falsch geplanten Teilnehmendenstruktur. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk prüft die formalen Voraussetzungen strikt.

Aktualisiert18. August 2026
Lesezeit13 Min. Lesezeit
DPJW-Förderung: Stolpersteine bei der Antragstellung

Ein Antrag, der nur einen Tag zu spät eingeht, wird aus formalen Gründen abgelehnt.

Das betrifft nicht nur große Träger. Auch Schulen, Vereine, Pfadfindergruppen und kommunale Einrichtungen können an Verwaltungsdetails scheitern. Die Förderung für eine deutsch-polnische Jugendbegegnung beginnt deshalb nicht mit dem Programm, sondern mit einem belastbaren Zeit- und Dokumentenplan.

Die Tücke der Zeit: Warum Fristen beim DPJW unerbittlich sind

Die zentrale Frist lautet: Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der Begegnung eingereicht werden. Diese Frist ist keine grobe Orientierung. Sie ist eine formale Voraussetzung. Wird sie auch nur um einen Tag verpasst, wird der Antrag abgelehnt.

Das verändert die Projektplanung. Wer eine Begegnung für die Sommerferien vorbereitet, sollte nicht bis zum Frühjahr warten. Die Antragstellung muss rückwärts vom ersten Programmtag gerechnet werden. Dabei zählt nicht der Zeitpunkt, an dem die Idee intern beschlossen wird. Entscheidend ist der tatsächliche Projektbeginn.

Ein einfaches Beispiel: Beginnt die Jugendbegegnung am 15. Juli, muss der Antrag spätestens drei Monate vorher eingereicht sein. In der Praxis sollte der Vorgang deutlich früher abgeschlossen werden. Denn vor der Einreichung müssen Partner, Teilnehmendenzahlen, Programm und Finanzplanung abgestimmt sein. Jede offene Angabe erhöht das Risiko, dass Unterlagen fehlen oder widersprüchlich ausfallen.

Nicht nur der Antrag hat eine Frist

Mit dem Absenden des Antrags ist der formale Teil nicht beendet. Gastgeber und Gast müssen die Antragszusammenfassung beziehungsweise die Unterschriftenseite einreichen. Dafür gilt eine weitere Frist von vier Wochen nach Eingang des Antrags.

Diese Regel wird in der Projektpraxis leicht unterschätzt. Der deutsche und der polnische Partner müssen nicht nur inhaltlich zusammenarbeiten. Beide müssen auch ihre formalen Aufgaben innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erledigen. Verzögerungen entstehen etwa dann, wenn die zuständige Person wechselt, eine Unterschrift intern freigegeben werden muss oder die Partnerorganisation die Unterlagen nicht rechtzeitig weiterleitet.

Ein belastbarer Ablauf sieht daher so aus:

1. Projekttermin festlegen. Der erste Programmtag definiert die Drei-Monats-Frist.

2. Partner und Zielgruppe bestätigen. Teilnehmendenzahlen dürfen nicht erst nach Antragstellung grob geschätzt werden.

3. Antrag vollständig vorbereiten. Programm, Zuständigkeiten und Finanzplanung müssen zusammenpassen.

4. Frühzeitig über OASE einreichen. Der letzte zulässige Tag ist kein sinnvoller Planungstermin.

5. Unterschriftenseite nachverfolgen. Beide Partner müssen die Frist von vier Wochen einhalten.

6. Eingänge dokumentieren. Der Projektträger sollte intern festhalten, wann welche Unterlage übermittelt wurde.

Bei der DPJW-Förderung ist der Kalender Teil des Projekts. Wer die Fristen erst nach der Programmplanung betrachtet, plant bereits unter Zeitdruck.

Was bei einer verpassten Frist nicht unterstellt werden sollte

Ein verspäteter Antrag wird aus formalen Gründen abgelehnt. Daraus folgt nicht, dass ein besonders gutes Programm eine Ausnahme erhält. Ebenso wenig garantiert ein fristgerechter Antrag automatisch eine Bewilligung oder eine Vollfinanzierung.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Die Frist ist eine Zugangsvoraussetzung. Sie ersetzt nicht die fachliche und finanzielle Prüfung des Projekts. Ein vollständiger Antrag kann also rechtzeitig eingehen und trotzdem Fragen zur Förderfähigkeit, zur Zielgruppe oder zur Finanzierung aufwerfen.

OASE: Das Portal ist keine Nebensache

Die Abwicklung der Projektanträge und Abrechnungen erfolgt ausschließlich über das digitale OASE-Portal. Damit liegt die Verantwortung für die formale Prozesskette beim Projektträger. Informationen aus E-Mails, internen Tabellen oder älteren Antragsversionen reichen nicht aus, wenn sie nicht korrekt in OASE abgebildet werden.

Das Portal ist dabei nicht nur ein digitales Briefkasten-System. Es bildet den gesamten Förderprozess ab. Der Antrag wird dort eingereicht. Auch die Abrechnungsunterlagen werden dort übermittelt. Wer OASE erst kurz vor der Frist öffnet, riskiert deshalb mehr als einen technischen Engpass. Fehler bei Angaben, Anlagen oder Zuständigkeiten können den gesamten Ablauf verzögern.

Typische Fehler entstehen an den Übergängen

Die problematischsten Stellen liegen oft zwischen zwei Arbeitsschritten:

  • Eine Zahl wird im Programm anders angegeben als im Finanzplan.
  • Der deutsche Partner rechnet mit einer anderen Gruppengröße als der polnische Partner.
  • Die Antragszusammenfassung wird vorbereitet, aber nicht innerhalb von vier Wochen eingereicht.
  • Zuständigkeiten für die Eintragung in OASE sind nicht eindeutig geklärt.
  • Nach dem Projekt werden Belege gesammelt, ohne die Abrechnungsfrist einzuplanen.

Solche Fehler sind organisatorisch. Sie haben mit der Qualität der Begegnung zunächst wenig zu tun. Genau deshalb werden sie bei der Vorbereitung häufig verdrängt. Die Projektleitung konzentriert sich auf Workshops, Unterkünfte und Reiseplanung. Die Förderlogik bleibt im Hintergrund. Später wird sie zum Engpass.

Eine klare Rollenverteilung reduziert dieses Risiko. Eine Person sollte den Antrag in OASE koordinieren. Eine zweite Person sollte die Angaben des Partnervereins gegenlesen. Beide Partner müssen dieselben Eckdaten verwenden. Dazu gehören insbesondere:

  • Beginn und Ende der Begegnung,
  • Zahl der Teilnehmenden aus Deutschland und Polen,
  • Altersstruktur,
  • Programmtage,
  • Veranstaltungsort,
  • Kostenansätze,
  • Zuständigkeit für Gastgeber- und Gastrolle.

Das ist keine übermäßige Bürokratie. Es ist eine Reaktion auf das Strukturgefälle zwischen Projektarbeit und Förderverwaltung. Die Begegnung kann informell und offen gestaltet sein. Der Antrag muss dagegen konsistent und prüfbar sein.

Nachträgliche Änderungen nicht einplanen

Projektträger sollten nicht davon ausgehen, dass ein einmal abgesendeter Antrag in OASE jederzeit selbstständig geändert werden kann. Ob und wie Anpassungen vorgenommen werden, ist mit den zuständigen Stellen zu klären. Eine automatische nachträgliche Bearbeitung ohne Beteiligung von Sachbearbeitenden sollte nicht unterstellt werden.

Daraus folgt eine einfache Regel: Vor dem Absenden müssen die Angaben intern geprüft werden. Das gilt besonders für die Teilnehmendenzahlen und die Finanzplanung. Gerade diese Angaben verändern sich im Verlauf eines Projekts häufig. Wer mit vorläufigen Zahlen arbeitet, sollte deren Status eindeutig kennzeichnen und die endgültige Fassung vor der Einreichung abstimmen.

Parität und Zielgruppe: Die Mathematik der Begegnung

Die DPJW-Förderung richtet sich an deutsch-polnische Jugendbegegnungen. Dafür reicht es nicht, eine Gruppe aus Deutschland zu einer Veranstaltung in Polen zu schicken. Die Begegnung muss auf den Austausch zwischen Jugendlichen aus beiden Ländern ausgerichtet sein. Das zeigt sich auch in der Teilnehmendenstruktur.

Bei der Abrechnung darf das Verhältnis der Teilnehmenden aus Deutschland und Polen maximal 2:3 betragen. Rechnerisch bedeutet das: Die größere Gruppe darf höchstens eineinhalbmal so groß sein wie die kleinere. Eine Gruppe mit 20 deutschen und 30 polnischen Teilnehmenden liegt damit am genannten Verhältnis. Eine deutlich größere Abweichung führt zu einem formalen Problem bei der Abrechnung.

Die Parität ist deshalb nicht nur eine Frage der pädagogischen Konzeption. Sie ist eine finanzielle und administrative Größe. Entscheidend ist nicht allein, wie viele Personen ursprünglich eingeladen wurden. Relevant wird die tatsächliche Teilnehmendenstruktur. Wenn kurzfristige Absagen das Verhältnis verschieben, kann das für die Abrechnung bedeutsam werden.

Die Teilnehmendenzahl muss mit dem Programm übereinstimmen

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Trennung von Gruppenplanung und Programmdesign. Ein Projekt wird etwa für eine große Gruppe kalkuliert, enthält aber Workshops, Räume oder Arbeitsphasen, die nur für eine deutlich kleinere Zahl realistisch sind. Umgekehrt kann eine kleine Begegnung mit einem Programm beschrieben werden, das organisatorisch eine viel größere Gruppe voraussetzt.

Die Zahlen müssen deshalb an mehreren Stellen zusammenpassen:

BereichWas zusammenpassen mussTypisches Risiko
AntragDeutsche und polnische TeilnehmendenzahlDie Partner verwenden unterschiedliche Planungsstände
ProgrammGruppengröße und ArbeitsformenRäume oder Workshops sind für die tatsächliche Gruppe nicht plausibel
FinanzplanZahl der Personen und kalkulierte KostenUnterkunft, Verpflegung oder Fahrtkosten werden uneinheitlich berechnet
AbrechnungTatsächlich Teilnehmende aus beiden LändernAbsagen verändern das Verhältnis
DokumentationAnwesenheit und ProjektverlaufDie Unterlagen lassen die Gruppenzusammensetzung nicht klar erkennen

Die Altersgrenze liegt regulär zwischen 12 und 26 Jahren. Das ist ein engerer Rahmen, als manche Träger bei der ersten Konzeption annehmen. Ein Projekt mit Jugendlichen und deutlich älteren Teilnehmenden ist nicht automatisch ein förderfähiges Mehr-Generationen-Projekt. Mehr-Generationen-Projekte sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Das bedeutet nicht, dass Erwachsene aus dem Projekt ausgeschlossen sein müssen. Erwachsene können organisatorische, pädagogische oder betreuende Aufgaben übernehmen. Die geförderte Zielgruppe der Jugendbegegnung bleibt aber klar definiert. Diese Rollen sollten im Antrag nicht vermischt werden.

Vier bis 28 Programmtage

Die Förderdauer umfasst in der Regel mindestens vier und höchstens 28 Programmtage. Der Begriff Programmtage ist dabei entscheidend. An- und Abreise sind nicht ohne Weiteres mit einem vollständigen Begegnungstag gleichzusetzen. Für die Planung muss deshalb klar sein, welche Tage tatsächlich als gemeinsames Programm ausgestaltet sind.

Ausnahmen für Projekte im grenznahen Raum können bestehen. Sie sollten nicht pauschal angenommen werden. Ein Projektträger muss klären, ob die konkrete Begegnung unter eine solche Ausnahme fällt. Die Lage nahe der Grenze allein ist kein Freibrief für eine abweichende Planung.

Parität ist bei der Jugendbegegnung kein dekoratives Ziel. Sie wirkt direkt auf Antrag, Programm, Kostenplan und Abrechnung.

Nach dem Projekt ist vor der Abrechnung

Viele Förderprobleme entstehen nach einer erfolgreichen Begegnung. Das Projekt ist beendet. Die Teilnehmenden sind abgereist. Die Aufmerksamkeit sinkt. Gleichzeitig beginnt die Abrechnung.

Die Unterlagen zur Projektabrechnung müssen spätestens zwei Monate nach Projektende über OASE eingereicht werden. Diese Frist sollte bereits vor dem ersten Programmtag im internen Kalender stehen. Wer erst nach dem Projekt entscheidet, wer Belege sammelt und wer die Abrechnung vorbereitet, verliert Zeit.

Die Abrechnung ist mehr als eine Sammlung von Rechnungen. Sie muss den Projektverlauf und die tatsächlichen Ausgaben nachvollziehbar machen. Dazu gehören insbesondere die Angaben, die für die Förderentscheidung relevant waren. Wenn sich die Teilnehmendenzahl verändert hat, darf diese Veränderung nicht in den internen Notizen bleiben. Sie muss in der Abrechnung korrekt berücksichtigt werden.

Belege fünf Jahre aufbewahren

Die Aufbewahrungsfrist für Abrechnungsunterlagen beträgt fünf Jahre. Das betrifft nicht nur die abschließende Abrechnung im Portal. Auch die zugrunde liegenden Belege und Nachweise müssen in dieser Zeit verfügbar bleiben.

Für Vereine und kleinere Initiativen ist das eine praktische Herausforderung. Ein Vorstandswechsel, ein neuer Kassenwart oder eine Umstellung der digitalen Ablage darf nicht dazu führen, dass Unterlagen verschwinden. Die Projektakte sollte deshalb unabhängig von einzelnen Personen organisiert werden.

Eine sinnvolle Ablage trennt mindestens:

  • Antrag und Antragszusammenfassung,
  • Programm und Teilnehmerlisten,
  • finanzielle Belege,
  • Nachweise über Zahlungen,
  • Kommunikation zu Änderungen,
  • Unterlagen zur Abrechnung,
  • interne Dokumentation des Projektverlaufs.

Dabei geht es nicht darum, jede E-Mail mehrfach auszudrucken. Entscheidend ist, dass die Unterlagen fünf Jahre später noch auffindbar und einem Projekt eindeutig zuzuordnen sind. Ein einheitlicher Dateiname, ein Projektordner und eine klare Zuständigkeit lösen bereits einen großen Teil des Problems.

Die tatsächliche Gruppe zählt

Die Planung darf nicht mit der Abrechnung verwechselt werden. Im Antrag stehen geplante Werte. In der Abrechnung müssen die tatsächlichen Werte verarbeitet werden. Das gilt besonders für die Teilnehmendenzahl.

Wenn Jugendliche kurzfristig absagen, kann sich das Verhältnis zwischen deutschen und polnischen Teilnehmenden verändern. Deshalb sollte die Projektleitung die Anwesenheit bereits während der Begegnung dokumentieren. Eine nachträgliche Rekonstruktion aus Erinnerungen ist fehleranfällig.

Auch das Programm sollte nicht nur als Entwurf abgelegt werden. Wenn einzelne Programmpunkte ausfallen oder ersetzt werden, sollte intern festgehalten werden, was tatsächlich stattgefunden hat. Das ist keine Aufforderung zu einer übermäßigen Protokollierung. Es ist eine Absicherung gegen Widersprüche zwischen Antrag, Durchführung und Abrechnung.

Finanzielle Rahmenbedingungen und Grenzen der Bewilligung

Für die Programmkosten gilt ein maximaler Förderbetrag von 25.000 Euro bei Begegnungen in Deutschland. Für Projekte in Polen liegt der maximale Betrag bei 90.000 Złoty.

Diese Summen sind Obergrenzen. Sie sind keine automatische Fördersumme und kein Anspruch auf Vollfinanzierung. Ein Projekt darf seine Kalkulation deshalb nicht so aufbauen, als werde der Höchstbetrag zwingend ausgeschöpft. Die konkrete Bewilligung hängt von den Bedingungen des jeweiligen Förderverfahrens und vom verfügbaren Gesamtbudget ab.

Das hat zwei Konsequenzen. Erstens muss der Finanzplan das Projekt realistisch abbilden. Überhöhte Ansätze verbessern den Antrag nicht. Zweitens braucht der Träger eine Finanzierungsperspektive für den Fall, dass die Förderung geringer ausfällt als erwartet. Ein Projekt, das nur bei vollständiger Ausschöpfung der Obergrenze funktioniert, ist finanziell fragil.

Fördermittelallokation beginnt mit der Projektlogik

Die Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie für die Begegnung tatsächlich erforderlich sind. Das klingt selbstverständlich. In der Praxis entstehen aber häufig Verschiebungen zwischen Programmkosten, Reise, Unterkunft und organisatorischem Aufwand.

Der Finanzplan muss zur Struktur des Projekts passen. Eine lange Begegnung mit vielen Teilnehmenden erzeugt andere Kosten als ein kurzes Treffen im grenznahen Raum. Eine Gruppe mit stark unterschiedlichen Entfernungen hat eine andere Reisekostenstruktur als zwei Partner aus benachbarten Regionen.

Dabei ist nicht jede Ausgabe automatisch förderfähig, nur weil sie im Zusammenhang mit der Begegnung steht. Ebenso sollte eine rein touristische Reise nicht als Jugendbegegnung umetikettiert werden. Mononationale Gedenkstättenfahrten oder rein touristische Reisen sind über das reguläre DPJW-Begegnungsprogramm nicht ohne Weiteres förderfähig.

Der Kern bleibt der deutsch-polnische Austausch. Das Programm muss erkennen lassen, dass Jugendliche aus beiden Ländern gemeinsam arbeiten, lernen und diskutieren. Ein Besuch kann Bestandteil einer Begegnung sein. Er ersetzt aber nicht deren inhaltliche Struktur.

Regionale Nähe verändert den Planungsrahmen

Für Projekte im grenznahen Raum können besondere Bedingungen bei der Förderdauer gelten. Das ist für Träger an Oder und Neiße relevant. Eine kurze Distanz zwischen den Partnern bedeutet jedoch nicht, dass alle anderen Vorgaben entfallen.

Auch im Grenzraum bleiben die zentralen Anforderungen bestehen:

  • der Antrag muss fristgerecht eingereicht werden,
  • die Partner müssen die erforderlichen Unterlagen übermitteln,
  • die Zielgruppe muss die Altersvorgaben erfüllen,
  • die Teilnehmendenzahlen müssen im zulässigen Verhältnis bleiben,
  • die Abrechnung muss innerhalb von zwei Monaten über OASE erfolgen.

Der Grenzraum reduziert möglicherweise logistische Kosten. Er reduziert nicht automatisch den administrativen Aufwand. Genau hier liegt ein verbreiteter Denkfehler. Nähe wird mit Einfachheit gleichgesetzt. Tatsächlich verschiebt sie nur bestimmte Kosten- und Zeitfaktoren.

Wie Träger die häufigsten Fehler vermeiden

Die beste Vorbereitung ist kein umfangreicher Papierapparat. Sie ist eine Reihenfolge, die formale Risiken früh sichtbar macht. Ein Projektträger sollte zuerst die harten Grenzen klären und erst danach Details ausarbeiten.

1. Den Termin rückwärts planen

Der Projektbeginn steht am Anfang der Zeitrechnung. Von ihm werden drei Monate zurückgerechnet. Zusätzlich braucht der Träger einen internen Puffer für Partnerabstimmung und Korrekturen. Der letzte zulässige Tag ist keine Arbeitsplanung, sondern eine Notfallgrenze.

2. Die Partnerbestätigung als eigenen Arbeitsschritt behandeln

Die Unterschriftenseite darf nicht als nebensächlicher Abschluss gelten. Beide Partner müssen innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang liefern. Dafür braucht es eine konkrete Person auf jeder Seite. Eine allgemeine Zuständigkeit wie Vereinsvorstand oder Projektteam reicht in der Praxis oft nicht.

3. Zahlen in allen Dokumenten abgleichen

Teilnehmendenzahl, Altersstruktur, Programmtage und Kosten dürfen nicht aus verschiedenen Versionen stammen. Eine kurze interne Gegenprüfung vor der Einreichung ist wirksamer als spätere Korrekturen.

4. Das Verhältnis 2:3 nicht erst bei der Abrechnung prüfen

Die Parität gehört bereits in die Einladung und in die Reiseplanung. Wenn die Gruppengrößen ursprünglich stark auseinanderliegen, kann eine spätere Absage die förderrelevante Struktur zusätzlich verschieben. Die Projektleitung sollte deshalb nicht nur die Gesamtzahl, sondern auch die nationale Zusammensetzung beobachten.

5. Die Abrechnung vor dem Ende vorbereiten

Belege, Anwesenheitsdokumentation und Zuständigkeiten sollten während der Begegnung bearbeitet werden. Zwei Monate nach Projektende sind ausreichend, wenn die Unterlagen geordnet vorliegen. Sie sind knapp, wenn die Abrechnung bei null beginnt.

6. Eine fünfjährige Ablage einrichten

Die Projektakte darf nicht auf dem privaten Laptop einer einzelnen Person liegen. Der Träger sollte festlegen, wo Anträge, Belege und Abrechnungen gespeichert werden. Das schützt nicht nur vor Kontrollen. Es schützt auch vor Informationsverlust bei Personal- und Vorstandswechseln.

Zwischenfazit: Die formale Seite entscheidet über die praktische Möglichkeit

Die DPJW-Förderung typische Fehler sind selten spektakulär. Es geht meist nicht um eine falsche politische Einschätzung oder ein misslungenes pädagogisches Konzept. Es geht um einen Tag Verspätung, eine fehlende Partnerbestätigung, ein unzulässiges Teilnehmendenverhältnis oder eine Abrechnung, die zu spät über OASE eingereicht wird.

Diese Fehler lassen sich vermeiden. Dafür muss die Antragstellung als eigener Projektabschnitt behandelt werden. Sie ist nicht die letzte administrative Aufgabe nach der Programmplanung. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Planung überhaupt finanzierbar wird.

Die Zahlen setzen den Rahmen: mindestens drei Monate Vorlauf, vier Wochen für die Unterschriftenseite, 12 bis 26 Jahre als reguläre Altersgruppe, vier bis 28 Programmtage, maximal 2:3 beim Verhältnis der Teilnehmenden und zwei Monate für die Abrechnung. Wer diese Eckpunkte früh in die Projektsteuerung übernimmt, verringert das Risiko deutlich.

Die nüchterne Prognose lautet: Mit der zunehmenden Digitalisierung der Förderverwaltung wird die formale Prozesssicherheit eher wichtiger als unwichtiger. OASE bündelt Antrag und Abrechnung. Dadurch werden Abläufe nachvollziehbarer. Gleichzeitig fallen verspätete oder unvollständige Vorgänge schneller auf. Für Projektträger bedeutet das keine Abkehr vom zivilgesellschaftlichen Engagement. Es bedeutet, dass gute Begegnungsarbeit und solide Verwaltung zusammen geplant werden müssen.

Häufige Fragen

Wie früh muss ein DPJW-Förderantrag eingereicht werden?
Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem tatsächlichen Beginn der Begegnung eingereicht werden. Ein Antrag, der auch nur einen Tag zu spät eingeht, wird aus formalen Gründen abgelehnt.
Welche Frist gilt für die Unterschriftenseite beim DPJW?
Gastgeber und Gast müssen die Antragszusammenfassung beziehungsweise die Unterschriftenseite innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags einreichen.
Wie funktioniert die DPJW-Antragstellung über OASE?
Anträge und Abrechnungsunterlagen werden ausschließlich über das digitale OASE-Portal übermittelt. Angaben, Anlagen und Zuständigkeiten sollten vor dem Absenden intern geprüft und zwischen den Partnern abgeglichen werden.
Wie viele Teilnehmende aus Deutschland und Polen dürfen bei einer DPJW-Begegnung dabei sein?
Bei der Abrechnung darf das Verhältnis der Teilnehmenden aus Deutschland und Polen maximal 2:3 betragen. Die tatsächliche Teilnehmendenstruktur ist maßgeblich, weil kurzfristige Absagen das Verhältnis verändern können.
Welche Altersgrenze gilt für DPJW-geförderte Jugendbegegnungen?
Die reguläre Altersgrenze liegt zwischen 12 und 26 Jahren. Erwachsene können organisatorische, pädagogische oder betreuende Aufgaben übernehmen, gehören dadurch aber nicht automatisch zur geförderten Zielgruppe.
Wann muss die DPJW-Abrechnung eingereicht werden?
Die Unterlagen zur Projektabrechnung müssen spätestens zwei Monate nach Projektende über OASE eingereicht werden. Die zugrunde liegenden Belege und Nachweise sind fünf Jahre aufzubewahren.