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Bürgerhaushalt oder Bürgerrat: Teilhabe in polnischen Städten

Wenn in Berliner Redaktionen über Polen diskutiert wird, fällt schnell das Wort von der „eingeschränkten Demokratie“. Die Wahrnehmung in deutschen Medien ist eindeutig: PiS oder Tusk, Justizstreit, Brüssel.

Aktualisiert01. August 2026
Lesezeit13 Min. Lesezeit
Bürgerhaushalt oder Bürgerrat: Teilhabe in polnischen Städten

Wer aber auf die kommunale Ebene schaut, entdeckt eine andere politische Alltagsrealität – und eine Beteiligungskultur, die hierzulande erstaunlich selten wahrgenommen wird.

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In Warschau entscheiden Einwohnerinnen und Einwohner über konkrete Ausgaben in Millionenhöhe. In Danzig werden zufällig ausgewählte Menschen an einen Tisch geholt, um über Starkregen, Mobilität oder die Förderung bürgerschaftlicher Aktivität zu beraten. Das eine ist direkte Entscheidung per Abstimmung, das andere ein Verfahren der organisierten Beratung. Beide gehören zu den bürgerhaushalt oder bürgerrat beteiligungsmodelle in polen – aber sie folgen völlig verschiedenen politischen Logiken.

Gesetzliche Pflicht zur Mitbestimmung: Der Siegeszug des Bürgerhaushalts

Die Grundlage ist älter, als viele vermuten. Bereits am 8. März 1990 verabschiedete der damalige polnische Gesetzgeber das Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Der Bürgerhaushalt wird darin als besondere Form der öffentlichen Konsultation eingeordnet. Seine Idee ist zunächst schlicht: Einwohnerinnen und Einwohner stimmen über einen abgegrenzten Teil der kommunalen Ausgaben ab.

Doch die Schlichtheit endet bei den Details. Ein partizipatives Budget in Polen ist kein offener Wunschzettel, den die Verwaltung nach Gutdünken abarbeitet. Vorschläge werden eingereicht, auf ihre rechtliche und technische Machbarkeit geprüft, den jeweiligen Budgettöpfen zugeordnet und anschließend zur Abstimmung gestellt. Die erfolgreichen Vorhaben müssen in den Haushaltsbeschluss aufgenommen werden; der Gemeinderat darf sie nicht nachträglich in ihrem wesentlichen Inhalt verändern oder einfach durch eigene Prioritäten ersetzen.

Was in Deutschland oft übersehen wird: Für Städte mit Kreisrechten, also die großen polnischen Kommunen, ist der Bürgerhaushalt nicht bloß ein sympathisches Zusatzangebot. Er ist gesetzlich verpflichtend. Sein Umfang muss mindestens 0,5 Prozent der Ausgaben betragen, die im zuletzt vorgelegten Bericht über die Haushaltsausführung ausgewiesen sind.

Die Gemeinden bestimmen allerdings selbst, wie dieses Recht konkret funktioniert. Ihre Satzungen regeln unter anderem:

  • welche Projekte überhaupt eingereicht werden können;
  • wie viele Unterstützungsunterschriften nötig sind;
  • wer abstimmen darf und auf welchem Weg;
  • wie mit Einsprüchen gegen negative Prüfentscheidungen umgegangen wird;
  • wie die Mittel zwischen Stadtteilen, Bezirken und gesamtstädtischen Projekten verteilt werden.

Für die Zahl der Unterstützungsunterschriften setzt das Gesetz eine Obergrenze: Sie darf höchstens 0,1 Prozent der Einwohnerzahl des jeweiligen Budgettopfs betragen. Das ist ein kleines, aber wichtiges Detail. Es verhindert, dass Beteiligung schon an einer professionell organisierten Unterschriftensammlung scheitert. Gleichzeitig bleibt genug Hürde bestehen, damit nicht jede spontane Idee ohne erkennbaren Rückhalt in die Verwaltungsschleife gelangt.

Ende 2022 hatten nach Angaben des polnischen Statistikamts 320 Gemeinden Mittel für einen Bürgerhaushalt vorgesehen – 12,9 Prozent aller Gemeinden in Polen. Das ist weder eine flächendeckende kommunale Revolution noch eine Marginalie. Es zeigt vielmehr die doppelte Realität der polnischen lokalen Demokratie: In den größeren Städten gehört demokratische Teilhabe inzwischen zur Haushaltsroutine; in vielen kleineren Gemeinden bleibt sie freiwillig und damit abhängig von Verwaltungskapazität, lokaler Initiative und politischem Willen.

Ein Bürgerhaushalt ist dabei nie nur eine Finanzfrage. Er zwingt eine Stadt, ihre Prioritäten in einer Sprache zu formulieren, die außerhalb des Rathauses verständlich bleibt. Wo liegt die Zuständigkeit? Was kostet eine Maßnahme? Wer profitiert davon? Und was muss warten, weil das Geld begrenzt ist? Gerade diese Begrenzung macht das Verfahren politisch ernsthafter als viele unverbindliche Beteiligungsformate.

Digitale Demokratie in Warschau: Millionen-Budgets und Online-Votings

Warschau hat das Verfahren zu einer Art kommunalem Großbetrieb ausgebaut. Für die 13. Runde des Bürgerhaushalts, deren ausgewählte Projekte 2027 umgesetzt werden sollen, sind 137.867.090 Złoty vorgesehen. Das ist kein symbolischer Betrag für ein paar Bänke im Park. Es ist ein Etat, mit dem sich Spielplätze, Grünflächen, Wege, soziale Angebote oder kleinere Infrastrukturvorhaben in den Stadtteilen sichtbar verändern lassen.

Die Architektur des Verfahrens folgt drei Ebenen. Projekte können lokal, auf Bezirksebene oder gesamtstädtisch eingereicht werden. Jede Ebene verfügt über eigene Mittel, eigene Größenordnungen und eigene politische Reichweiten. Wer eine Idee einreicht, muss daher nicht nur wissen, was sie kostet, sondern auch, wohin sie gehört.

Die Obergrenzen pro Projekt sind entsprechend gestaffelt: bis zu 80 Prozent des lokalen Budgets, bis zu 50 Prozent des Bezirksbudgets und bis zu 20 Prozent des gesamtstädtischen Budgets. Diese Grenzen wirken auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich sind sie eine demokratische Schutzvorrichtung. Ohne sie könnte ein einzelnes großes Vorhaben einen ganzen Budgettopf verschlingen und die Abstimmung zu einer Entscheidung über alles oder nichts machen.

Der Zeitplan der 13. Runde zeigte, wie weit das Verfahren von einer spontanen Online-Petition entfernt ist: Die Einreichungsphase lief vom 1. Dezember 2025 bis zum 13. Januar 2026. Vom 1. bis zum 15. Juni 2026 wurde abgestimmt, die Ergebnisse wurden am 1. Juli 2026 bekanntgegeben. Die Umsetzung der ausgewählten Projekte ist für 2027 vorgesehen. Das ist kommunale Demokratie im Rhythmus des Haushaltsrechts: langsam, prüfend, nicht immer glamourös – aber mit einer klaren Aussicht darauf, dass aus einer Abstimmung tatsächlich ein Haushaltsposten wird.

Die Auswertung der 12. Runde macht die Dimension greifbar. 2.200 Vorschläge wurden eingereicht, 1.373 zur Abstimmung zugelassen. Das entspricht einer Zulassungsquote von 62 Prozent. 73.057 Menschen gaben ihre Stimme ab; 99,4 Prozent davon online, nur 0,6 Prozent auf Papier.

Diese fast vollständige Digitalisierung ist bemerkenswert. Sie senkt Zugangsbarrieren für viele Menschen, die keinen Abend in einer Sitzung verbringen können oder wollen. Sie verändert aber auch die politische Dynamik: Sichtbarkeit, Netzwerke und die Fähigkeit, Unterstützerinnen und Unterstützer digital zu mobilisieren, gewinnen an Gewicht. Ein gutes Projekt allein reicht nicht immer. Es muss verständlich formuliert, lokal verankert und so kommuniziert werden, dass Menschen es zwischen Arbeit, Familie und dem üblichen digitalen Lärm überhaupt wahrnehmen.

Das Online-Voting ist also nicht automatisch die gerechtere Form der Beteiligung. Es ist vor allem die schnellere. Wer in Nachbarschaftsgruppen, Schulen, Sportvereinen oder lokalen Initiativen gut vernetzt ist, kann Aufmerksamkeit herstellen. Wer keine Zeit, keine digitalen Routinen oder keine Gruppe im Rücken hat, bleibt leichter unsichtbar. Die Stadt kann diese Ungleichheit nicht vollständig aufheben; sie kann aber mit verständlichen Informationen, Beratung und ergänzenden analogen Wegen verhindern, dass aus digitaler Bequemlichkeit digitale Exklusivität wird.

Der Bürgerhaushalt ist direkte Demokratie mit Kostenvoranschlag, Frist und Zuständigkeit – gerade deshalb kann er im Alltag Wirkung entfalten.

Die Warschauer Zahlen lassen sich freilich nicht einfach auf ganz Polen übertragen. Kleinere Städte arbeiten oft mit anderen Verfahren, weniger digitalen Kanälen und deutlich kleineren Verwaltungen. Aber Warschau zeigt, was möglich wird, wenn ein Bürgerhaushalt nicht als einmalige PR-Aktion, sondern als wiederkehrender Bestandteil kommunaler Arbeit behandelt wird.

Deliberation statt Abstimmung: Das Losverfahren der Danziger Bürgerräte

Ganz anders funktioniert der Bürgerrat, den Danzig im September 2016 erstmals ankündigte. Die Stadt hat dieses Modell nicht erfunden, aber sie gehört zu den gut dokumentierten polnischen Beispielen für deliberative Beteiligung. Hier geht es nicht darum, per Knopfdruck ein Projekt auszuwählen. Es geht darum, sich Zeit zu nehmen, Informationen zu prüfen, Interessen gegeneinander abzuwägen und Empfehlungen für komplexe Fragen zu formulieren.

Die Mitglieder werden nicht gewählt, sondern ausgelost. Beim ersten Danziger Bürgerrat zum Thema Starkregen waren 63 Mitglieder und zwei Ersatzpersonen vorgesehen. Das Verfahren lief zweistufig: Zunächst wurden 8.000 volljährige, im Wählerregister geführte Einwohnerinnen und Einwohner ausgelost und eingeladen. Aus den Rückmeldungen wurde anschließend die endgültige Gruppe gezogen – mit dem Anspruch, Stadtteil, Geschlecht, Alter und Bildung möglichst ausgewogen abzubilden.

Dieses Losverfahren ist mehr als eine ungewöhnliche Auswahltechnik. Es verschiebt die Frage, wer als politisch zuständig gilt. Nicht nur die gut vernetzte Aktivistin, der Berufspolitiker oder der routinierte Sitzungsgänger soll am Tisch sitzen. Auch Menschen, die sonst nie in einer Parteiversammlung sprechen würden, können Teil des Gremiums werden. Das garantiert keine perfekte Repräsentation. Aber es nimmt der Beteiligung ein Stück weit den Charakter der Konkurrenz zwischen den ohnehin Lauten.

Was dann folgt, hat mit einer klassischen Stadtverordnetenversammlung wenig zu tun. Die Teilnehmenden hören Positionen von Verwaltung, Institutionen, Nichtregierungsorganisationen, Stadtteilräten, Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Fachleuten. Sie können selbst zusätzliche Expertinnen und Experten hinzuziehen. Das Verfahren ist deliberativ: Nicht die schnelle Mehrheit zählt, sondern die Möglichkeit, Gründe auszutauschen und die eigene Position unter dem Eindruck neuer Informationen zu verändern.

Gerade bei Themen wie Starkregen oder gesellschaftlichem Zusammenhalt ist das ein erheblicher Unterschied. Über einen neuen Zebrastreifen lässt sich abstimmen. Über die Frage, wie eine Stadt auf zunehmende Überflutungen reagiert, welche Gruppen besonders geschützt werden müssen und welche Maßnahmen sozial gerecht sind, lässt sich nicht sinnvoll mit einem einzigen Ja oder Nein entscheiden.

Ein Bürgerrat arbeitet deshalb langsamer als ein digitales Voting – und gerade darin liegt sein Wert. Die Zeit zwischen erster Meinung und gemeinsamer Empfehlung ist nicht Leerlauf. Sie ist der Versuch, eine kommunale Frage aus der Logik der schnellen Empörung herauszuholen. Das Ergebnis muss nicht konfliktfrei sein. Aber es soll zeigen, dass eine Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen zu einer begründeten gemeinsamen Position gelangen kann.

Ein Bürgerrat ersetzt keine gewählte Vertretung. Er schafft einen Raum, in dem Bürgerinnen und Bürger vor der Entscheidung gemeinsam verstehen, worüber sie eigentlich entscheiden.

In Danzig gibt es für die Behandlung der Empfehlungen eine örtliche Verfahrensregel: Erreichen sie im Bürgerrat 80 Prozent Zustimmung, werden sie als besonders stark getragene Empfehlungen an Stadtverwaltung und Stadtrat zur Analyse und weiteren Umsetzung weitergegeben. Diese Schwelle bedeutet nicht, dass eine Empfehlung automatisch umgesetzt wird. Sie markiert vielmehr den Punkt, an dem die Stadt den Vorschlag nicht als bloße Meinungsäußerung abheften soll, sondern sich mit seiner Umsetzbarkeit und seinen Folgen befassen muss.

Im dritten Danziger Bürgerrat zum Thema Förderung bürgerschaftlicher Aktivität entstanden mehr als 50 Empfehlungen; 39 davon erreichten die 80-Prozent-Schwelle. Beteiligt waren knapp 60 Personen. Das Ergebnis ist nicht ein fertiger Haushaltsbeschluss, sondern ein politisch gewichteter Arbeitsauftrag: Verwaltung und Stadtrat müssen prüfen, was daraus folgen kann und soll.

Direkte Entscheidung gegen fachliche Beratung: Zwei Wege der Partizipation

Wer Bürgerhaushalt und Bürgerrat nebeneinanderlegt, erkennt rasch: Sie beantworten nicht dieselbe Frage. Der Bürgerhaushalt eignet sich für konkrete, abgegrenzte Projekte. Der Bürgerrat ist für Konflikte und Zukunftsfragen gemacht, die sich nicht auf einen einzelnen Bauplan reduzieren lassen.

AspektBürgerhaushaltBürgerrat
Zuganggrundsätzlich offen für Einwohnerinnen und EinwohnerAuswahl per Losverfahren mit dem Anspruch auf soziale und demografische Vielfalt
Form der BeteiligungAbstimmung über zuvor geprüfte ProjektvorschlägeBeratung über mehrere Sitzungen und Formulierung von Empfehlungen
Gegenstandkonkrete Vorhaben mit Kostenrahmen und Zuständigkeitkomplexe kommunale Fragen, Zielkonflikte und langfristige Strategien
Rolle der Verwaltungprüft Rechtmäßigkeit, Kosten und Umsetzbarkeit vor der Abstimmungliefert Informationen, prüft Empfehlungen anschließend auf ihre Folgen und Realisierbarkeit
Verbindlichkeiterfolgreiche Projekte werden in den Haushalt aufgenommenEmpfehlungen mit hoher Zustimmung werden nach örtlichen Regeln zur Analyse und weiteren Behandlung an Verwaltung und Stadtrat gegeben
Politische Stärkesichtbare, direkt zurechenbare Ergebnisseinformierte Abwägung jenseits von Kampagnenlogik und Parteibindung

Der Bürgerhaushalt belohnt Klarheit, Mobilisierung und eine Idee, die sich in einen kommunalen Kostenrahmen übersetzen lässt. Der Bürgerrat belohnt Zuhören, Perspektivwechsel und die Fähigkeit, Mehrdeutigkeit auszuhalten. Das eine Verfahren ist nicht demokratischer als das andere. Es ist nur anders gebaut.

Gerade deshalb wäre es ein Fehler, Bürgerräte als edlere Variante des Bürgerhaushalts zu behandeln. Sie sind keine Aufwertung derselben Sache. Wer über einen Spielplatz, eine Grünfläche oder eine sichere Kreuzung entscheiden will, braucht ein Verfahren, das konkrete Projekte vergleichbar macht. Wer über Klimaanpassung, Stadtentwicklung oder gesellschaftliche Spannungen berät, braucht Zeit, Information und eine Zusammensetzung, die mehr abbildet als die üblichen kommunalpolitischen Milieus.

Die Gegenüberstellung zeigt auch eine Grenze, über die in Debatten über demokratische Teilhabe oft hinweggesehen wird: Beteiligung kann politische Verantwortung nicht einfach auslagern. Gewählte Räte behalten den Auftrag, abzuwägen, zu entscheiden und ihre Entscheidungen zu vertreten. Ein Bürgerhaushalt bindet sie bei den siegreichen Projekten an ein klares Votum. Ein Bürgerrat konfrontiert sie mit begründeten Empfehlungen. In beiden Fällen bleibt es Aufgabe der kommunalen Politik, das Verfahren ernst zu nehmen und seine Ergebnisse nicht nachträglich kleinzureden.

Hürden der Realisierung: Warum viele Bürgerprojekte an der Prüfung scheitern

Die Begeisterung für Beteiligung trifft in der Verwaltungspraxis auf Recht, Eigentum, Fristen und Kosten. Das ist keine Entzauberung des Verfahrens, sondern sein Ernstfall. Die Auswertung der 12. Warschauer Runde zeigt, wo Vorschläge häufig scheitern: an falsch ausgefüllten Unterstützungslisten oder an einer falschen Zuordnung zur Ebene – also lokal statt Bezirk oder Bezirk statt gesamtstädtisch.

Solche Fehler wirken klein, können aber über die Zulassung entscheiden. Wer sein Projekt dem falschen Topf zuordnet, schlägt der Verwaltung nicht einfach eine andere Sortierung vor. Er oder sie verändert Budgetrahmen, Zuständigkeit und Reichweite des Vorschlags. Ein lokales Vorhaben wird nicht automatisch zu einem bezirksweiten Projekt, nur weil es viele Menschen gut finden.

Bei der fachlichen Prüfung treten andere Probleme auf: eine nicht realisierbare Lage, fehlende rechtliche Voraussetzungen, eine Umsetzung, die nicht innerhalb eines Haushaltsjahres möglich ist, oder Kosten, die den zulässigen Rahmen sprengen. Ein Spielplatz auf Privatgrund kann daran ebenso scheitern wie ein Bauvorhaben, das langfristige Planungs- oder Genehmigungsverfahren erfordert.

Das frustriert Menschen, die sich engagiert haben. Aber ohne diese Prüfung würde der Bürgerhaushalt schnell zur Abstimmung über Versprechen, die niemand einlösen kann. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Verwaltung prüft, sondern ob sie nachvollziehbar prüft. Werden Ablehnungen verständlich begründet? Gibt es eine Möglichkeit zum Einspruch? Können Initiativen ihren Vorschlag nachbessern, statt nur ein formales Nein zu erhalten? An diesen Punkten entscheidet sich, ob Bürgerbeteiligung in Kommunen Vertrauen schafft oder Zynismus produziert.

Eine gute Prüfung ist dabei keine versteckte politische Vorentscheidung. Sie darf nicht dazu dienen, unbequeme Projekte mit schwer verständlichen Formulierungen auszusortieren. Sie muss transparent machen, welche Hürde tatsächlich besteht: fehlendes Eigentumsrecht, unklare Zuständigkeit, zu hohe Folgekosten oder ein Zeitplan, der mit dem Haushaltsjahr nicht vereinbar ist. Erst dann können Antragstellende aus einer Ablehnung etwas lernen – und beim nächsten Anlauf einen tragfähigen Vorschlag einreichen.

Im Bürgerrat liegt die Hürde an einer anderen Stelle. Dort muss eine Empfehlung nicht zunächst einen Bauplan bestehen, sondern eine Diskussion. Sie muss so formuliert sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Interessen sie mittragen können. Und auch nach einer hohen Zustimmung beginnt die Verwaltungsarbeit erst: Zuständigkeiten, Kosten, Rechtslage und politische Prioritäten verschwinden nicht, weil ein gelostes Gremium eine kluge Empfehlung formuliert hat.

Das ist kein Mangel des Formats. Es wäre im Gegenteil problematisch, wenn ein Bürgerrat ohne jede weitere Prüfung verbindliche Beschlüsse produzieren könnte. Seine besondere Qualität liegt nicht in einer Abkürzung der politischen Entscheidung, sondern darin, dass er Wissen, Erfahrung und Konflikt sichtbar macht, bevor der Stadtrat entscheidet.

Polens kommunale Landschaft zwischen gesetzlichem Zwang und Freiwilligkeit

Die Pflicht zum Bürgerhaushalt gilt nur für Städte mit Kreisrechten, also für die großen urbanen Zentren. In kleineren Gemeinden bleibt die Einführung freiwillig. Das erklärt, warum Ende 2022 zwar 320 Gemeinden Mittel eingestellt hatten, aber nur 12,9 Prozent aller polnischen Gemeinden erfasst waren. Viele Kleinstädte und ländliche Kommunen stehen nicht außerhalb der demokratischen Teilhabe, weil ihre Einwohnerinnen und Einwohner kein Interesse daran hätten. Oft fehlen schlicht Personal, Zeit, Erfahrung oder ein politischer Impuls, der ein solches Verfahren dauerhaft trägt.

Beim Bürgerrat ist die Lage noch vielfältiger. Eine landesweite, amtliche Gesamtzahl aller polnischen Städte mit solchen Gremien lässt sich nicht zuverlässig angeben. Danzig ist ein wichtiges und gut dokumentiertes Beispiel, aber kein Standardmodell, das überall gleich kopiert würde. Städte können Zugangsvoraussetzungen, Themen, Dauer, Zusammensetzung und die Behandlung der Empfehlungen unterschiedlich gestalten.

Darin liegt eine Stärke, aber auch ein Risiko. Lokale Anpassung ist sinnvoll: Eine Großstadt mit vielen Bezirken, starken zivilgesellschaftlichen Netzwerken und spezialisierter Verwaltung braucht andere Formen der Beteiligung als eine kleine Gemeinde, in der die gleichen Menschen ohnehin Verein, Schule und Gemeinderat kennen. Zugleich kann Freiwilligkeit bedeuten, dass Partizipation bei einem Wechsel an der Rathausspitze wieder verschwindet oder auf symbolische Veranstaltungen zusammenschrumpft.

Für den deutsch-polnischen Blick ist das vielleicht die interessanteste Lektion. Polen ist in Fragen kommunaler Beteiligung weder ein einheitliches Vorbild noch ein demokratischer Sonderfall. Es bietet vielmehr ein Labor unterschiedlicher Verfahren. Der Bürgerhaushalt schafft ein einklagbares Stück Mitentscheidung über öffentliches Geld. Der Bürgerrat eröffnet einen zivilgesellschaftlichen Dialog über Fragen, für die es keine einfache Auswahl zwischen drei Projektanträgen gibt.

Wer nur auf die großen Konflikte der nationalen Politik schaut, übersieht diese Ebene leicht. Dabei entscheidet sich demokratische Erfahrung oft genau dort: bei der Frage, ob ein Vorschlag nachvollziehbar geprüft wird, ob eine Abstimmung Konsequenzen hat und ob Menschen ohne Parteibuch mit ihren Argumenten tatsächlich in den politischen Prozess gelangen. Bürgerhaushalt und Bürgerrat sind keine Wunderwaffen. Aber sie machen sichtbar, dass kommunale Demokratie mehr sein kann als die Wahl des Stadtrats im Abstand einiger Jahre.

Häufige Fragen

Wie hoch muss das Budget für einen Bürgerhaushalt in polnischen Großstädten mindestens sein?
Für Städte mit Kreisrechten ist der Bürgerhaushalt gesetzlich verpflichtend. Sein Umfang muss mindestens 0,5 Prozent der Ausgaben betragen, die im zuletzt vorgelegten Bericht über die Haushaltsausführung ausgewiesen sind.
Wie werden die Mitglieder eines Danziger Bürgerrats ausgewählt?
Die Mitglieder werden in einem zweistufigen Verfahren ausgelost. Zunächst werden 80.000 volljährige Einwohner im Wählerregister eingeladen, aus deren Rückmeldungen die endgültige Gruppe unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und Stadtteil gezogen wird.
Welche Obergrenze gilt für Unterstützungsunterschriften beim Bürgerhaushalt?
Das Gesetz setzt eine Obergrenze von höchstens 0,1 Prozent der Einwohnerzahl des jeweiligen Budgettopfs fest, um das Einreichen von Vorschlägen zu erleichtern.
Wie hoch war die Beteiligung beim Online-Voting der 12. Warschauer Runde?
Bei der 12. Warschauer Runde gaben 73.057 Menschen ihre Stimme ab, wobei 99,4 Prozent davon online und nur 0,6 Prozent auf Papier abgestimmt haben.
Welche Voraussetzung gilt in Danzig für die Weiterleitung von Empfehlungen an die Verwaltung?
Erreichen die Empfehlungen im Bürgerrat eine Zustimmung von 80 Prozent, werden sie als besonders stark getragene Vorschläge zur Analyse und weiteren Umsetzung an die Stadtverwaltung und den Stadtrat übergeben.